Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an anderen Kapital- und Personengesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Kreditwesengesetz (KWG) oder das Börsengesetz (BörsenG) fallen.