Die Verwaltung ausschließlich eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft betreibt keinerlei erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG und schließt KAGB-Pflichten aus.