Der gewerbsmäßige Abschluss oder das Vermitteln von Wetten, insbesondere Sportwetten, sowie die Erbietung oder Entgegennahme von Angeboten zum Abschluss oder zur Vermittlung von Wetten. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.