Der Betrieb einer Event- und Gastronomiegesellschaft, insbesondere die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, das Betreiben von Eventlocations, Catering- und Gastronomiedienstleistungen, die Durchführung von kulturellen und gastronomischen Events sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie alle Geschäfte zu tätigen, die dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.