Der Betrieb von technologischen Plattformen und Anwendungen sowie die Erbringung von Marketing- und Supportdienstleistungen zur Erleichterung des internationalen ZahIungsverkehrs. Ausgenommen sind alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Sämtliche regulierten Finanz- und Zahlungsdienste werden ausschließlich durch lizenzierte Partnerunternehmen erbracht.