L & L Family Office GmbH
Unternehmensgegenstand
Vermögensverwaltung sowie die Unterstützung beim Erwerb und Verwerten von Vermögensanlagen, Beteiligungen und sonstigen Finanzinstrumenten im In- und Ausland, auch als Treuhänder für a) die Mitglieder des engsten Familienkreises von Herrn Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh sowie von Herrn Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh errichtete Stiftungen, soweit sie unter das sog. Familienprivileg in der Auslegung des BaFin-Merkblatts "Hinweise zur Erlaubnispflicht gemäß KWG und KAGB von Family Offices" vom 2. Juli 2018, geändert am 12. Juli 2018, Ziff. 4c) fallen, b) die mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter der Gesellschaft, soweit sie als Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 30 WplG i.V.m. Art. 2 Nr. 9, Art. 22 der Richtlinie 2013/34/EU in der Auslegung des BaFin-Merkblatts vom 2. Juli 2018, Ziff. 4 b) (also auch gemeinsam im Wege der Mehrmütterschaft) anzusehen sind, sowie c) für Schwesterunternehmen der Gesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 32 WplG i.V.m. § 1 Abs. 7 KWG, (nachfolgend zusammen "Auftraggeber") nicht jedoch für Dritte, sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit. Daneben ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung allgemeiner Family Office Dienstleistungen an den in Satz 1 genannten Kreis. Die Gesellschaft übt keine nach § 34c, § 34f Gewerbeordnung, dem Wertpapierinstitutsgesetz oder dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtige Tätigkeit aus. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaftszwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) die professionelle, selbstständige und zielorientierte Verwaltung und Betreuung des Vermögens der Auftraggeber (Funktionsbereich "Vermögensanlage"); b) das fachgerechte Management und die Weiterentwicklung der Beteiligungsunternehmen durch Beratung im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Gesellschafter- bzw. Organmitgliedsrechte und -pflichten (Funktionsbereich "Beteiligungen"); bei Beteiligungsunternehmen handelt es sich um Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, an denen die Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar als rechtliche und/oder wirtschaftliche Eigentümerin wesentlich beteiligt sind (nachfolgend insgesamt auch "Beteiligungsunternehmen"). Umfasst sind darüber hinaus Unternehmen, an denen Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh unmittelbar oder mittelbar wesentlich beteiligt ist, sofern er dies lebzeitig oder durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Als Beteiligungsunternehmen zählen auch stille Beteiligungen, Unterbeteiligungen oder ähnliche Rechte sowie sämtliche Rechte, die eine wesentliche Teilhabe an den Ergebnissen von oder eine Stimmbefugnis an anderen Gesellschaften vermitteln. Ein Beteiligungsunternehmen liegt auch vor, wenn eine Beteiligung von einem Dritten namens und für Rechnung der Auftraggeber gehalten wird. Den Beteiligungsunternehmen im Sinne dieser Satzung werden auch Stifungen zugeordnet, die Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh errichtet hat, sofern er dies lebzeitig oder durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Die Gesellschaft unterstützt insoweit die FDL-Dignus-Stiftung, die nach Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh die unternehmerische Verantwortung für die Beteiligungsunternehmen und auch insbesondere für die Gesellschaft selbst trägt. c) die Unterstützung, Beratung und Führung der gemeinnützigen Beteiligungsunternehmen bei sämtlichen Fragen und Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem gemeinnützigen und kulturellen Engagement (Funktionsbereich "Gemeinnützigkeit"). Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.