Immobiliengeschäfte und damit zusammenhängende Geschäfte jeglicher Art, insbesondere der Erwerb, die Entwicklung, Errichtung, Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von eigenen und fremden Immobilien. Dies umfasst auch die Anmietung, Möblierung, Dekoration und Weitervermietung von Immobilien sowie die Durchführung weiterer, dem Geschäftszweck dienlicher Dienstleistungen. Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (nicht als Dienstleistung für Dritte) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Geschäfte, für die eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, dürfen erst und nur dann getätigt werden, wenn die entsprechende Erlaubs erteilt ist.