Begleitung und Unterstützung von Senioren, pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen im Alltag. Hierzu gehören insbesondere: a.Alltagsbegleitung und soziale Betreuung, b.Unterstützung im täglichen Leben, c.Begleitung zu Terminen (z. B. Arzt, Behörden, Einkäufe), d.Entlastung von Angehörigen, e.Förderung der Selbstständigkeit und sozialen Teilhabe, f.Organisation und Koordination unterstützender Dienstleistungen. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmenszweck dienen. 4. Erlaubnispflichtige Pflege- oder Betreuungsleistungen werden nur erbracht, soweit die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.