Der An- und Verkauf von Immobilien, die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen, die Projektentwicklung im Immobilienbereich, die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr iSv § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Unternehmenszweck unmittelbar oder mittelbar dienen bzw. ihm förderlich sind. Sie ist auch berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen unabhängig von deren Unternehmensgegenstand zu beteiligen oder sie zu gründen oder zu erwerben oder deren Geschäftsführung zu übernehmen.