Der Erwerb, die Bebauung und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie die Überlassung eigener Wohn- und Gewerbeeinheiten zur kurz- und mittelfristigen Nutzung; ferner der Erwerb eigenen Kapitalvermögens. Die Gesellschaft erbringt ausschließlich die Überlassung von Grundbesitz ohne hoteltypische oder beherbergungsbetriebliche Zusatzleistungen. Insbesondere sind untersagt: Reinigungsservice während der Mietdauer, Wäschewechselservice, Frühstück oder sonstige Verpflegungsleistungen, Rezeptionsdienste sowie die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im steuerlichen Sinne.