a) der Ankauf und Verkauf von Grundbesitz jeglicher Art (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc.), auch im eigenen Namen und für fremde Rechnung, b) die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, insbesondere die Vermietung und Verpachtung, c) die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Sonstige genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.