- Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - Durchführung von Kunst-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen (z. B. Zirkusaufführungen, Konzerte, Lesungen, Kleinkunstdarbietungen), - Realisierung kultureller Bildungsangebote (wie z.B. offene Kreativwerkstätten und regelmäßige Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Familien in den Bereichen Theater, Tanz, Kunst, Literatur und Zirkus) im Sinne der außerschulischen Volksbildung, - Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen des Kulturparadieses, z. B. bei der Gestaltung und Pflege des Geländes, für Organisation, Technik, Auf- und Abbau von Veranstaltungen, zur Besucherbetreuung und Künstlerbegleitung, - Vernetzung von Vereinen, Schulen, Initiativen und kulturellen Einrichtungen über gemeinsame Projekte, Stände und Mitmachaktionen, - Stärkung von Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein, indem insbesondere junge Menschen, Schüler*innengruppen, Vereine und Kulturschaffende eigene Projekte entwickeln und durchführen können.