(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe durch den Betrieb von gemeinnützigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, die dem Zweck der Betreuung, Erziehung, Bildung, kulturellen Förderung, Gesundheitsvorsorge oder der Prävention von Entwicklungsschwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen dienen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Trägerschaft von Zweckbetrieben im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere den Betrieb von Kindergärten.