Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Organisation und Durchführung kultureller Veranstaltungen.