Unternehmensgegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist: - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO), - die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO), - sowie die Förderung der Erziehung und Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). Die Gesellschaft richtet sich mit ihren Angeboten insbesondere an - Familien mit geringen finanziellen Mitteln, - Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund, - Kinder, Jugendliche und Eltern in belasteten sozialen Lebenslagen. Die Zwecke werden nicht erwerbswirtschaftlich, sondern im Sinne der planmäßigen Wohlfahrtspflege gemäß § 66 AO verfolgt. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: 1.Allgemeine Sozial- und Familienberatung (Wohlfahrtswesen) -Beratung und Unterstützung von Familien bei der Beantragung von Sozialleistungen, insbesondere: - Bürgergeld (SGB II), - Wohngeld, -Kinderzuschlag, - Leistungen nach SGB VIII und SGB XII. - Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, beim Verständnis behördlicher Bescheide sowie bei der Wahrnehmung von Fristen. - Begleitung zu Behörden, insbesondere Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, Ausländerbehörde, Krankenkassen. 2. Interkulturelle sozialpädagogische Familienhilfe - Aufsuchende sozialpädagogische Arbeit durch Hausbesuche, insbesondere bei Familien mit Migrationshintergrund. - Beratung und Unterstützung auch mehrsprachig, ggf. unter Einsatz von Sprach- und Kulturmittlern. - Begleitung der Familien zu - Ärzten, - Schulen, - Kindertagesstätten und sonstigen Bildungseinrichtungen. - Familienberatung zu Erziehungsfragen, Alltagsstrukturierung, Konfliktbewältigung und Stärkung der elterlichen Kompetenzen. 3. Zusammenarbeit mit Jugendämtern - Erstellung von Hilfeplänen und Mitwirkung an Hilfeprozessen gemäß SGB VIII. - Enge Kooperation mit Jugendämtern, Schulen, Kitas und freien Trägern der Jugendhilfe. 4. Bildungs- und Lernförderung (Förderung der Erziehung und Bildung) - Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung für Kinder und Jugendliche. - Unterstützung beim Erwerb grundlegender schulischer Kompetenzen. - Förderung von Sprachkompetenz, Lernmotivation und Bildungsintegration. 5. Angebote zur sozialen und kulturellen Teilhabe - Organisation und Durchführung von: - gemeinsamen Ausflügen, - Besuchen von Museen, Theatern und kulturellen Veranstaltungen. - Eltern-Kind-Workshops, Kreativangebote und Kochkurse zur Stärkung des familiären Zusammenhalts. - Maßnahmen zur Förderung sozialer Integration und interkultureller Verständigung. 6. Elternbildung - Durchführung von Workshops und Gruppenangeboten zu: - Erziehungsthemen, - Stressbewältigung, - Kommunikation in Familien, - Stärkung von Erziehungskompetenzen. - Präventive Unterstützung zur Stabilisierung familiärer Systeme. 7. Vermittlung weiterführender Hilfen - Weitervermittlung an spezialisierte Beratungsstellen, Jugendhilfeträger, therapeutische Angebote oder andere gemeinnützige Organisationen. - Zusammenarbeit mit mildtätigen Einrichtungen zur materiellen Unterstützung, ohne selbst Leistungen nach § 53 AO erbringen zu müssen (bewusst keine eigene Mildtätigkeitsprüfungspflicht).