Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO), der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) ?