Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere an Kapitalgesellschaften, sowie die Übernahme von Leitungs-, Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Managementfunktionen für verbundene Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.