KUL Kultur- und Leseförderung gUG
Unternehmensgegenstand
Die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nrn. 5 und 7 Abgabenordnung), insbesondere durch die Durchführung von Lesungen sowie die Leseförderung an Schulen und Kitas. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Organisation, Durchführung und Förderung von Lesungen, insbesondere mit Kinder-, Jugend- und Erwachsenenautorinnen und -autoren in Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen, Bibliotheken sowie sonstigen gemeinnützigen Bildungs- und Kultureinrichtungen. - Durchführung von Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Vorleseaktionen, Leseprojekte, Leseclubs sowie weitere altersgerechte Bildungsangebote. - Durchführung eigener Vorlese-, Bildungs- und Kulturangebote durch Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschaft oder durch von der Gesellschaft beauftragte geeignete Personen. - Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Lesepatinnen und Lesepaten zur Unterstützung der Leseförderung in Schulen, Kindertagesstätten sowie weiteren gemeinnützigen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. - Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten sowie Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Planung und Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen der Leseförderung und kulturellen Bildung. - Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und gemeinnützigen Einrichtungen, insbesondere Vereinen, Stiftungen, Bibliotheken, sozialen, kulturellen und bildungsorientierten Einrichtungen, soweit diese ebenfalls steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. - Durchführung von Workshops, Seminaren und Projekttagen, insbesondere zu den Themen Lesen, Sprache, Literatur, Medienkompetenz und kulturelle Bildung. - Veranstaltung kultureller Bildungs- und Begegnungsformate, insbesondere Lesungen, Diskussions- und Mitmachformate sowie sonstige kulturelle Veranstaltungen, die dem kulturellen Austausch und der kulturellen Teilhabe dienen. - Mitwirkung bei Schul-, Kita- und Gemeindeveranstaltungen, ausschließlich mit Maßnahmen der Leseförderung, Literaturvermittlung und kulturellen Bildung, ohne wirtschaftliche Betätigung oder Einnahmeerzielung. - Förderung schulischer und vorschulischer Lese- und Bibliotheksangebote, insbesondere durch die unentgeltliche Bereitstellung und Weitergabe von Buchpaketen für Schul- und Kindertagesstättenbibliotheken sowie andere gemeinnützige Einrichtungen, ohne Gegenleistung, ausschließlich im Rahmen der der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Mittel und abhängig vom jeweiligen Bedarf der begünstigten Einrichtung. - Entwicklung, Bereitstellung und Förderung von Materialien zur Leseförderung, insbesondere thematische Buchsammlungen, Lesekisten oder pädagogische Begleitmaterialien, ausschließlich zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. - Förderung des Zugangs zu Literatur, Bildung und kultureller Teilhabe, insbesondere für Kinder, Jugendliche sowie sozial oder bildungsbezogen benachteiligte Personengruppen. - Durchführung von Bildungs- und Kulturprojekten im außerschulischen Bereich, insbesondere in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen sozialen, kulturellen oder bildungsorientierten Einrichtungen. - Öffentlichkeitsarbeit, soweit diese der Förderung der steuerbegünstigten Zwecke der Gesellschaft dient. - Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, soweit diese Mittel ausschließlich zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden.