Der Betrieb eines gewerblichen Handelsunternehmens gerichtet auf den Erwerb, die Bebauung, die Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien. Ausgeschlossen ist eigene Bautätigkeit und Tätigkeiten im Geltungsbereich der Makler- und Bauträgerverordnung. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.