Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Erbringung von Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Beratungsleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.