Das Online-Marketing und die Lead-Generierung für Finanzdienstleistungs- und Vermittlungsplattformen, primär im Bereich des Privatkreditgeschäfts, sowie die Ausweitung dieser Dienstleistungen auf weitere Finanz- und Versicherungsprodukte und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen, werden nicht ausgeübt.