Betrieb eines klinisch-epidemiologischen Krebsregisters im Freistaat Sachsen und damit Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere verwirklicht durch die Übernahme der Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung gemäß § 65c SGB V sowie die Übernahme der Aufgaben der epidemiologischen Krebsregistrierung gemäß Bundeskrebsregisterdatengesetz und Sächsischem Krebsregistergesetz; Führung und Unterhaltung eines klinisch-epidemiologischen Krebsregisters im Freistaat Sachsen; Wahrnehmung übergeordneter Aufgaben wie Administration, Datenaustausch mit den klinischen Krebsregistern anderer Bundesländer und dem Zentrum für Krebsregisterdaten; Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern im Freistaat Sachsen einschließlich aller sich daraus ergebenden gesetzlichen Aufgaben;