die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich Rechtsberatung, außergerichtlicher Vertretung und Prozessvertretung durch hierzu befugte Personen. Die Gesellschaft ist eine Berufsausübungsgesellschaft im Sinne der §§ 59b ff. BRAO. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit diese mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar sind. Steuerberatungsleistungen dürfen nur erbracht werden, soweit die hierfür erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.