Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGBXI (insbesondere Alltagsbegleitung, Entlastungsleistungen und Betreuung von Pflegebedürftigen), die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen zur Beantragung von Pflegegraden und Verhinderungspflegusge. Ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem KWG sowie Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.