Kontora Family Office GmbH
Unternehmensgegenstand
(1) Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Family Office Dienstleistungen für Familienvermögen, Stiftungen, Sondervermögen und Gesellschaften. Es unterstützt Vermögensinhaber und -verantwortliche bei der ganzheitlichen Steuerung des Vermögensmanagements auf Grundlage einer langfristig ausgerichteten generationsübergreifenden Anlage- und Verwaltungsstrategie und im Bedarfsfalle einer Familienstrategie und Nach-folgeplanung. Die Beratungs-, Analyse-, Kontroll- und Steuerungsfunktion wird holistisch in allen wesentlichen Assetklassen erbracht. (2) Soweit das Unternehmen zulassungspflichtige Tätigkeiten erbringt, sind dies - die Erbringung von Tätigkeiten als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO in Bezug auf Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 GewO, - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume bzw. der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO, - die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen bzw. der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO und die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bzw. entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bzw. die Beratung zu solchen Verträgen gemäß § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO, - die wirtschaftliche Vorbereitung bzw. Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b) GewO, - das Unternehmen darf weitere erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art nur erbringen, sofern eine Erlaubnis vorliegt.