die Durchführung von Maßnahmen der Krisenprävention und Alltagsbegleitung im Rahmen der Jugendhilfe. Hierzu gehören insbesondere Tätigkeiten zur Unterstützung des pädagogischen Personals im Umgang mit Krisensituationen, Konflikten und herausfordernden Verhaltensweisen bei Kindern und Jugendlichen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Beratungs- und Fortbildungsangebote für Dritte erbringen.