Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen und entsprechender entgeltlicher Finanzierungshilfen gemäß § 34 i GewO sowie die Vermittlung von Darlehen und Finanzierungen aller Art gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderen aufsichtsrechtlichen Vorschriften erforderlich ist; die Vermittlung von Bausparverträgen; die Beratung, Analyse, Strukturierung, Vorbereitung und Begleitung von Finanzierungs- und und Bausparverträgen; die Beratung, Analyse, Strukturierung, Vorbereitung und Begleitung von Finanzierung- und Kreditlösungen für private, gewerbliche und Institutionelle Kunden; die Vermittlung von Bau- , Modernisierungs-, und Anschluss-, Umschuldungs-, Konsumenten-, Investitions- und Unternehmensfinanzierungen; die Zusammenarbeit mit Banken, Bausparkassen, Kreditinstituten, Finanzierungsgesellschaften, Finanzierungsplattformen und sonstigen Finanzierungspartnern.