Kolping Bildung und Soziales gGmbH
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Kolping Bildung und Soziales gGmbH ist es, im Geiste Adolph Kolpings Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine ihren Anlagen entsprechende Bildung zu ermöglichen, im Rahmen der Jugend- und Altenhilfe tätig zu sein und die Entwicklungshilfe und Völkerverständigung zu fördern. Dabei unterstützt die Gesellschaft das Kolping Bildungswerke.V. sowie das Kolpingwerk Diözesanverband Freiburg e. V. in Freiburg durch Bildungsangebote und Beratung in Bildungsfragen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren - Durchführung von Bildungsmaßnahmen nach dem SGB II, III, VIII, IX und XI, insbesondere durch: o Durchführung von eigenen Ausbildungsgängen für benachteiligte Jugendliche (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) nach §§ 76 SGB III, Assistierter Ausbildung flexibel nach § 74 SGB III und Umschulungen, Qualifikationsmaßnahmen für Erwachsene. o Durchführung von Ausbildungsgängen und Weiterbildungen im Pflegebereich. o Durchführung von Seminaren nach § 45 SGB III, die Arbeitslose und Arbeitssuchende - an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heran führen, - in Beschäftigung vermitteln, - an eine selbständige Tätigkeit heranführen, - unterstützen, Vermittlungshemmnisse festzustellen, verringern oder beseitigen oder bei der Beschäftigungsaufnahme stabilisieren. o Durchführung von Weiterbildungsangeboten wie persönlichkeitsbildende und EDV-Kurse. o Durchführung von Fachweiterbildungen, wie den Fernlehrgang zum praktischen Betriebswirt (KA), die Ausbildung zum staatlich anerkannten Sozialfachmanager und den Fachwirt Erziehungswesen. - Durchführung von Angeboten der Jugendsozialarbeit, insbesondere o Durchführung des Projektes ?Jugendberufshelfer" in Baden-Württemberg. o Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach §§ 51ff SGB III o Durchführung von Schulsozialarbeit o Integration von jugendlichen Randgruppen ins Gemeinwesen und Vernetzung der offenen Jugendarbeit. - Durchführung von Maßnahmen für andere Zielgruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Asylsuchende, die auf eine gesellschaftliche und berufliche Integration oder Verbesserung der schulischen Bildung abzielen oder berufliche oder schulische Abschlüsse anstreben, insbesondere durch o Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge o Kurse und Maßnahmen im Rahmen des europäischen Sozialfonds ESF - Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Altenhilfe durch Tätigkeiten, die der Vorbereitung auf das Alter und die dem Alter dienen, insbesondere durch o Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Altenpflege und Altenhilfe o Qualifizierungen und Seminare im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze I und II für pflegende Angehörige und ehrenamtlich Tätige. - Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung und durch finanzielle Unterstützung der Sozial- und Entwicklungshilfe, insbesondere durch o Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Vorträge, Kurse, Seminare, Ausbildungsgänge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art) mit dem Verein für Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes e.V. (SEK e.V.)