- der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt einschließlich der Wartung, Instandsetzung, Reparatur und Pflege von Kraftfahrzeugen aller Art, von Krafträdern sowie Oldtimern, einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen, - die Erbringung von Hausmeister- und Gebäudeserviceleistungen, insbesondere die technische Betreuung, Wartung, Pflege und Instandhaltung von Immobilien, Außenanlagen und Gebäudetechnik, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.