Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens, wie insbesondere Ankauf, Verkauf, Vermietung und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken. Erlaubnispilichtige Tätigkeiten wie z.B. nach dem KWG oder dem KAGB, werden nicht ausgeübt.