der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie der Erwerb, die Verwaltung, Nutzung und Veräußerung eigenen Vermögens und die Unternehmensberatung. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt.