Förderung der Gesundheitslehre von Sebastian Kneipp durch a) Veranstaltungen von Gesundheitswochen, Kongressen und Ausstellungen verbunden mit Werbemaßnahmen aller Art, b) gewerbliche Marktetingmaßnahmen aller Art, insbesondere durch Ankündigung, Herstellung, Erbringung, Vermittlung, Wahrnehmung und Verbreitung sowie Vertrieb eigener und fremder Erzeugnisse im Groß-, Einzel- und Versandhandel, Dienstleistungen oder Rechte einschließlich der Wahrung, gegebenenfalls auch der Anmeldung und Eintragung einschlägiger materieller oder formaler Schutzrechte und deren Vergabe an Dritte im umfassenden Sinn der Gesundheitsbildung und der Kneipp'schen Lebens- und Heilweise.