Der Erwerb von Immobilien, Aktien, GmbH-Geschäftsanteilen oder ähnliche Beteiligungen, Rohstoffen, Kryptowährungen, Anleihen sowie die Ausreichung von Krediten zur Vermögensverwaltung und damit verbundene Hilfsgeschäfte sowie Fremdwährungsgeschäfte. Der GmbH ist jegliche gewerbliche Tätigkeit untersagt, die GmbH ist rein vermögensverwaltend tätig. Geschäfte, die eine Bankenlizenz erfordern, sind ausdrücklich ausgeschlossen.