Allgemeine Unternehmensberatung und Management Support; Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jedoch nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. ("öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft, und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist.