Beratung zu Darlehen, ausgenommen Steuer- und Rechtsberatung, sowie die Vermittlung von Darlehen, gewerblichen Finanzierungen, Immobiliardarlehen und Bausparverträgen, die Zuführung von Kundenkontakten (Tippgebertätigkeit) an Dritte im Bereich von Immobilien und Versicherungen sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WplG) erfordern, sind ausgeschlossen.