Vermittlung von Verträgen über Darlehen, insbesondere für Baufinanzierungen, Kauf, Bestandshaltung und Verkauf von Immobilien jeglicher Art, Beratung gegen Rechnung sowie auf Honorarbasis für Klienten in diversen Bereichen, Abgabe von Empfehlungen an vertraglich gebundene Vermittler gemäß § 2 Abs. 10 KWG bezüglich bestimmter Finanzinstrumente gegen Rechnung oder Honorar.