Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten Tätigkeiten; Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.