Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung und Bebauung von Grundbesitz sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und im Rahmen hiervon Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte zu verwenden (§ 34c Abs. 1 Nr. 3a) GewO.