Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigenes Vermögen, insbesondere Beteiligungen, Wertpapiere und Immobilien, zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie Darlehen im Zusammenhang mit eigenen Beteiligungen und der Verwaltung des eigenen Vermögens zu gewähren und aufzunehmen ?