Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern im Sinne des § 52 Abs.2 Nr.4 AO. Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb einer Kindertageseinrichtung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII.