Kira - Zentrum für KI-Risiken und -Auswirkungen gUG
Unternehmensgegenstand
Der Zweck der Gesellschaft ist: - die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 24 Abgabenordnung), insbesondere durch Aufklärung über mögliche Gefahren für das demokratische Staatswesen durch fortgeschrittene Künstliche Intelligenz (KI) und über Strategien zur sicheren Entwicklung und Anwendung von KI; - die Förderung der Volks- und Berufsbildung (gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung), insbesondere durch Aufklärung über mögliche gesellschaftliche Folgen von fortgeschrittener KI. Den Zweck erfüllt die Gesellschaft beispielsweise durch: - Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen zur Information und Diskussion über mögliche gesellschaftliche Auswirkungen von KI. Dies soll zur Förderung des demokratischen Staatswesens beitragen. Bei den Veranstaltungen kann es sich beispielsweise um Workshops für Ämter, Behörden und Ministerien; Symposien mit Teilnehmern aus verschiedenen relevanten Bereichen wie z.B. Forschung, Zivilgesellschaft und Medien oder mehrwöchige vertiefende Schulungen für Interessierte aus verschiedenen relevanten Bereichen handeln. Die Gesellschaft kann Personen oder Organisationen mit der Konzeption und Durchführung solcher Veranstaltungen betrauen, sofern sie diese Personen oder Organisationen zuvor entsprechend zertifiziert hat; - Entwicklung, Produktion und/oder Distribution von Formaten, Inhalten und Publikationen für soziale Medien, Fernsehen und andere Plattformen. Dies soll zur Förderung der Volks- und Berufsbildung beitragen. Bei den Formaten und Inhalten kann es sich beispielsweise um Diskussionsformate, Vermittlung von Wissen über KI-Technologien oder um die Vorstellung interessanter Meinungen, Sichtweisen und Personen rund um das Thema KI handeln; - finanzielle und/oder ideelle Förderung von Personen oder Organisationen, die sich in besonderem Maße für eine sichere und demokratie-bewahrende Anwendung fortgeschrittener KI-Systeme einsetzen. Dies soll zur Förderung des demokratischen Staatswesens beitragen. Die Förderung kann zum Beispiel durch Ausschreiben und Verleihen von Preisen oder Stipendien erfolgen, wobei die Vergabekriterien transparent und nachvollziehbar zu sein haben und in einer Richtlinie niedergelegt werden müssen; - Gründung und/oder finanzielle oder anderweitige Unterstützung von anderen gemeinnützigen Organisationen, die ähnliche Ziele haben.