Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe durch Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 19 und 27 SGB VIII. Dieser Zweck soll dadurch erreicht werden, dass die Gesellschaft unter Verwendung öffentlicher Mittel sowie von Eigenbeiträgen und weiterer Mittel, stationäre Einrichtungen gemäß §§ 34 und 35a SGB VIII zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen betreibt und dafür das notwendige Fachpersonal beschäftigt und qualifiziert.