(1) Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes - insbesondere der Erhalt und Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten, die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere der Schutz von Kindern in Not, sowie die Förderung der Erziehung und Bildung ?