KIDZ PLUS gGmbH
Unternehmensgegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist: - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschießlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie - die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: 1. Fort- und Weiterbildungen - Planung, Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen für Pflegepersonen, Fachkräfte und sonstige in der Kinder- und Jugendhilfe tätige Personen - Vermittlung von Kenntnissen zu rechtlichen, pädagogischen, psychologischen und entwicklungsbezogenen Themen, insbesondere zu kindlicher Entwicklung, Traumata, Bindung und Verhaltensauffälligkeiten - Durchführung von Seminaren, Workshops sowie Online- und Präsenzveranstaltungen - Organisation und Durchführung kollegialer Beratung und fachlicher Reflexionsformate. 2. Verfahrensbeistandschaften - Übernahme von Verfahrensbeistandschaften gemäß § 158 FamFG zur Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen Verfahren - Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Ausübung ihrer Rechte sowie Förderung ihrer Beteiligung an sie betreffenden Entscheidungen - Ermittlung und Darstellung des Kindeswillens gegenüber Gerichten und Verfahrensbeteiligten - Teilnahme an gerichtlichen Anhörungen und Zusammenarbeit mit allen am Verfahren beteiligten Personen und Institutionen. 3. Akquise, Überprüfung, Qualifizierung und Begleitung von Pflegepersonen - Gewinnung geeigneter Pflegepersonen durch geeignete Informations- und Öffentlichkeitsmaßnahmen - Überprüfung und Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern der Jugendhilfe - Vorbereitung und Qualifizierung von Pflegepersonen auf ihre Aufgaben - Fachliche Begleitung von Pflegeverhältnissen über die gesamte Dauer hinweg - Unterstützung bei der Zusammenarbeit zwischen Pflegepersonen, Herkunftsfamilien, Jugendämtern, Schulen und weiteren Beteiligten - Mitwirkung bei der Vermittlung von Pflegekindern sowie bei Hilfeplanprozessen. 4. Weitere ambulante Jugendhilfemaßnahmen. - Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung, insbesondere im Kontext von Pflegeverhältnissen - Unterstützung von Rückführungsprozessen von Kindern und Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilien - Zusammenarbeit mit Familien, Einrichtungen, Jugendämtern und weiteren beteiligten Institutionen - Entwicklung und Umsetzung individueller Hilfe- und Fördermaßnahmen - Durchführung ergänzender Unterstützungsleistungen, insbesondere bei weitergehenden erzieherischen oder integrationsbezogenen Bedarfen.