Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Übernahme von Geschäftsführungs-, Verwaltungs-, Beratungs- und Managementleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist.