Die Erbringung von Hausmeisterdienstleistungen sowie von Reparatur- und Instandhaltungsleistungen, die nicht der Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen, für Hausverwaltungen, Eigentümer, Unternehmen und Privatpersonen, sowie die Anmietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien zum Zwecke der eigenen Nutzung, der Weitervermietung und -verpachtung einschließlich der kurzzeitigen Vermietung an wechselnde Gäste.