Gegenstand des Unternehmens ist: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Fokus liegt dabei auf der Präsentation und Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur. (3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Durchführung von Ausstellungen, b) das zeitlich begrenzte Zur-Verfügungs-Stellen einer Unterkunft samt Atelier (Künstlerresidenz) vor dem Hintergrund der Vernetzung mit und Inspiration durch die lokale Künstlerszene, c) die Organisation von Festivals, Konzerten sowie Filmaufführungen, d) den Erwerb von Kunstwerken und die Ausstellung derselben, e) die Installation von Skulpturen im Gebäude und Grundstück des Katharinenhofs in Hamburg Blankenese. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuzuwenden (§ 58 Nr. 1 AO).