Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Darlehen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen zu vergeben sowie Finanzierungsmaßnahmen durchzuführen. Sie darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.