Die kommunale Schulkindbetreuung. Hiermit soll insbesondere der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung erfüllt werden. Die Wahrnehmung dieser öffentlichen Aufgabe dient neben der Qualitätssicherung der Betreuung dem Handeln zur unmittelbaren Verwirklichung des Allgemeinwohls bzw. der Bedürfnisbefriedigung der Einwohner.