Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Management- und Beratungsleistungen gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsunternehmen zu erbringen. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind